Als Vertragspartner der Gesellschaft für technische Überwachung mbH führen wir
Änderungsabnahmen für z.B. Fahrwerksänderungen , Rad-Reifenkombinationen, Leistungssteigerung, Motoren-Tuning, Auspuffanlagen, Lenkräder, Spoiler, Karosserieteile und Anhängekupplungen durch.
Unser Service:
kostenlose Vorprüfung der Unterlagen zu Änderungsabnahmen
„Prüfzeugnisse“ für Änderungsabnahmen:
- Teilegutachten nach Anlage XIX zur StVZO
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO
- Allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile nach § 22 a StVZO
- Allgemeine Betriebserlaubnis oder Nachträge dazu für Fahrzeuge nach § 20 StVZO
- EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge auf der Grundlage der EG-Rahmenrichtlinien (Betriebserlaubnis-Richtlinien)
- EWG-Betriebserlaubnisse oder EWG-Bauartgenehmigungen auf der Grundlage der EG-Einzelrichtlinien
- ECE-Genehmigungen auf der Grundlage der ECE-Regelungen
Wann muss eine Änderungsabnahme durchgeführt werden?
Ist die Wirksamkeit der Teilegenehmigung von einer Änderungsabnahme abhängig gemacht oder liegt ein
Teilegutachten vor,
so hat der Fahrzeughalter unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Abnahme durch
- einen aaSoP für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- einen Prüfingenieur (PI) einer aaÜO
durchgeführt wird (§ 19 Abs. 3 Nr. 3).