Voll­gut­ach­ten nach § 21 StV­ZO

Importfahrzeug

Ein  Vollgutachten  dient zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.

Ein Vollgutachten benötigen Sie für die Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge außerhalb der EU, die Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung, die Wiederzulassung von Fahrzeugen für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind und Neufahrzeuge.