Nationale Einzelbetriebserlaubnis für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45

sichtfeld

Genehmigungen für Neufahrzeuge

Sie haben ein neues Fahrzeug

– mit einem Aufbau vervollständigt,
– für Ihre spezielle Anwendung umgebaut oder
– einzelne Teile / selbstständige technische Einheiten

ausgetauscht oder hinzugefügt?

Oder haben Sie vielleicht mit handwerklichem Geschick einen eigenen Anhänger gebaut?

Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die

  • nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),
  • aus einem Drittland importiert wurden (z. B. Neufahrzeug aus den USA),
  • vor der Erstzulassung baulich verändert wurden (z. B. Ausbau zum Wohnmobil),
  • vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau, Plane/Spriegel)

benötigen zur Zulassung in Deutschland ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeugeinzelgenehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte Einzelgenehmigung.

Wir  bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Genehmigungen und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für Sie zu erstellen.

Individuelle Betreuung vor Ort

Als Unterschriftberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ betreuen wir Sie auf Wunsch auch schon in der Planungsphase, führen die erforderlichen Prüfungen durch und erstellen die notwendigen Gutachten.

Downloads:

Broschüre Technischer Dienst