Hauptuntersuchung fällig?
Die Gesetzgebung erfordert eine regelmäßige Fahrzeuguntersuchung an Ihrem Kraftfahrzeug, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Fahrzeug in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen.
Die Aufgabe der Hauptuntersuchung ist es sicherzustellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln dauerhaft am Straßenverkehr teilnehmen.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Verkehrsunfälle rückläufig. Eine große Rolle spielt dabei der Verbau von elektronischen Systemen in Kraftfahrzeugen, der es ermöglicht, sicherheits –und umwelttechnisch, das Fahrzeug für den Fahrzeugführer sicherer zu machen.
Elektronische Elemente können auch altern und verschleißen, und somit wird auch die der Erkennung von technischen Mängeln an der Elektronik an Bedeutung zunehmen.
Wir sind, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, in der Lage die Funktionsbereitschaft der elektronischen Elemente im Zusammenspiel mit den mechanischen Komponenten des Fahrzeuges zu überprüfen und damit die weitere Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeuges gewährleistet wird.
Warum Hauptuntersuchung?
Bereits seit 1930 gibt es Kontrolluntersuchungen für Fahrzeuge und Anhänger. Diese beschränkten sich darauf, dass die Zulassung zum Straßenverkehr eingeschränkt bzw. entzogen wurde, wenn das Fahrzeug nicht den Vorschriften entsprach. Diese Aufgabe übernahmen die Zulassungsstellen.
Acht Jahre später wurden neben der ständigen Überwachung von den Zulassungsstellen amtlich anerkannte Sachverständige beauftragt, Fahrzeugüberpüfungen vorzunehmen. Dabei wurden neben den sicherheitsrelevanten Teilen auch die Geräusch-und Rauchentwicklung überprüft.
1951 wurde die Vorschrift dahingehend geändert, dass eine wiederkehrende Untersuchung obligatorisch angeordnet wurde. Dabei wurde Ort und Zeitpunkt der angeordneten Prüfung vorgegeben. Durch Personalmangel in den Stadt-und Kreisbehörden und der der ständig wachsenden Anzahl an zugelassenen Fahrzeugen und Anhängern brach dieses System bald zusammen.
1960 wurde eine Verordnung erlassen, wo der Halter ohne behördliche Aufforderung dafür zu sorgen hatte, dass sein Fahrzeug regelmäßig zur vorgeschriebenen Untersung vorgeführt wurde Diese Verordnung trat am 01,01.1961 in Kraft. Es entstand die Prüfplakette, die erkennen lässt, wann die nächste Fahrzeuguntersuchung zu veranlassen ist.
Das Monopol, die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen durchzuführen hatte der TÜV (Technischer Überwachungsverein) mit seinen Kfz-Prüfstellen. Der TÜV war bereits auf anderen Gebieten wie Dampfkesselüberwachung und Fahrerlaubniswesen, tätig. Der Begriff „TÜV“ hat sich als Synonym für die technische Überprüfung verbreitet(… man fährt mit seinem Fahrzeug zum TÜV…).
Mittlerweile ist dieses Monopol aufgelöst und den Begriff „TÜV“ für Hauptuntersuchungen zu verwenden ist völlig falsch. Mit einer Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1989) konnten andere Überwachungsorganisationen, wie die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) in den Bundesländern anerkannt werden. Das war eine enorme Erleichterung für den Fahrzeughalter, denn lange Wartezeiten an den Technischen Prüfstellen des TÜV waren von nun an Geschichte. Die GTÜ führt seit November 1990 mit bis heute stetiger Erhöhung des Marktanteils, in Deutschland Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen und Anhängern durch.
Das bestehende System der Durchführung von Hauptuntersuchungen hat sich bewährt, denn die Anzahl der Verkehrsunfälle, die durch technische Mängel verursacht worden, ist so gering, dass sie in den meisten Statistiken nicht mehr aufgeführt wird.
Die ständig verbesserte Fahrzeugtechnik sind immer neue Prüfmethoden und Prüfmittel erforderlich.
Seit 2006 sind in den Kraftfahrzeugen eine enorme Anzahl elektronischer Fahrzeugsysteme verbaut, die das Fahrzeug sicherer und umweltfreundlicher machen. Mit dem HU-Adapter 21 Plus werden über die On-Board-Diagnoseschnittstelle diese Komponenten erfasst und eventuelle Fehler erkannt. Weiterhin ist mit diesem Gerät eine neue Qualität der Bremswirkungsprüfung möglich ( für Fahrzeuge mit ESP und Hinterlegung von Bezugsbremskaftwerten)
Die Prüfingenieure des Ingenieurbüros Hoffman sind auf dem neuesten Stand der Prüfmethodik geschult und beantworten gern während der Hauptuntersuchung Ihre Fragen.
Video: Die KFZ-Hauptuntersuchung in Kürze erklärt
Wenn Sie die KFZ-Hauptuntersuchung selbst im Rahmen Ihrer Möglichkeiten ein wenig vorbereiten möchten, damit die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, die Hauptuntersuchung zu bestehen, zeigt eine Checkliste die wesentlichen Untersuchungskriterien, die der Prüfingenieur bei der Untersuchung abarbeitet.