Sachkundigenprüfung im Bereich der UVV
und Zusatzuntersuchung zur jährlichen periodischen HU für Krankentransportwagen (KTW) zur Anwendung des § 9 des Rettungsdienstgesetzes Berlin
In den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist die Sachkundigenprüfung im Bereich Fahrzeuge, Seilwinden, Hebebühnen, Ladebordwände, Kraftbetriebene Tore und Toranlagen u. a. vorgeschrieben.
Diese Maßnahmen, sind vom Unternehmer, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Ohne gültige UVV verliert der Betreiber im Schadensfalle seinen weiteren Versicherungsschutz. Der Betreiber muss über alle erforderlichen Prüfungen einen Nachweis führen, bei dem:
– Datum und Umfang der Prüfung
– Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
– Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb Bedenken entgegenstehen
– Name und Anschrift des Prüfers
– Angaben über notwendige Nachprüfungen
enthalten sind.
Nach erfolgreich durchgeführter UVV wird eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Fälligkeit angebracht.