3. April 2018
von Matthias Hoffmann
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Wie wir mit ihren Daten umgehen…
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in einer neuen Verordnung der Europäischen Union für private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit einheitlich geregelt. Das Ziel dieser Verordnung ist es, personenbezogene Daten zu schützen und den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten.
Diese Verordnung, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), tritt EU-weit am 25. Mai 2018 in Kraft.
Amtliche Fahrzeuguntersuchungen (HU, UMA, Änderungsabnahmen nach § 19(3) etc.
Im Rahmen der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen werden von uns gesetzlich vorgeschriebene fahrzeugspezifische Pflichtdaten Daten erfasst, die ausschließlich über unsere Zentrale in Stuttgart an das Kraftfahrbundes-Bundesamt (KBA) weitergeleitet werden. Darüber hinaus erfassen wir auch personenbezogene Daten, für natürliche Personen Name, Vorname und Anschrift und für Unternehmen Firmenname und Anschrift. Diese personenbezogenen Daten dienen uns lediglich dafür, um unsere Kunden nur mit ihrer schriftlich abgegebenen Einwilligungserklärung per E-Mail oder per Briefpost an die nächste amtliche Untersuchung ihres Fahrzeuges zu erinnern. – siehe nebenstehendes Formular – bitte ausdrucken , ausfüllen und zur nächsten HU mitbringen.
Die Daten werden an unsere Zentrale, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, Vor dem Lauch 25, 70597, per Datenübertragung übermittelt, und auch dort entsprechend den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
Umgang mit Mehrfertigungen
Bei Verlust eines Untersuchungsberichtes können bei uns gegen entsprechende Legitimationen (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder Personen-Identifikation) Mehrfertigungen ausgehändigt werden. Telefonische Auskünfte über Untersuchungsberichte sind daher nicht möglich.
Umgang mit persönlichen Daten im Rahmen der Erstellung von Kraftfahrzeug-Schadengutachten
Für die Erstellung von Schaden-Gutachten wird ein netzwerkfähiges Programm verwendet, welches für die Bedienung mehrerer Mitarbeiter konzipiert ist. Ein integriertes Passwortsystem gewährleistet nur berechtigten Zugang zu Ihren Daten. Die erfassten Daten werden unsererseits nur dem regulierenden Versicherer weitergegeben. Wenn es erforderlich ist, erhalten, nur mit Auftrag des Auftraggebers/Anspruchstellers, unmittelbar am Gutachten Beteiligte, z.B. ausführende Reparaturwerkstatt, Restwertbörsen oder Rechtsanwalt des Auftraggebers/Anspruchstellers Kopien des Gutachtens.
Die Mindestaufbewahrungszeit der Gutachten und der damit verbundenen Daten beträgt 10 Jahre.
Kritik an der neuen HU-Richtlinie – tritt am 20.05.2018 in Kraft
Die neue HU-Richtlinie beinhaltet u.a. die Bewertung des Wegstreckenzählers eines Kraftfahrzeugs bezüglich nicht plausibler Abweichungen. Der Stand des Wegstreckenzählers gehört zu den fahrzeugspezifischen Daten, welche zum Fahrzeug des Eigentümers/Fahrzeughalters gehören. Deshalb werden wir zum Schutz unserer Auftraggeber lediglich eine Feststellung durch Aufnahme Wegstreckenzählerstandes vornehmen und dem Eigentümer/Fahrzeughalter auf eventuelle Differenzen hingewiesen. Eine Bewertung eventueller Differenzen zum Stand des Wegstreckenzählers und Weitergabe an Dritte ist unserer Meinung nach nicht im Sinne der neuen DSGVO.